Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büro Vogel & Moritz GbR

1) Geltungsbereich

1.1) Die Büro Vogel & Moritz GbR ist in den Bereichen Medien- und Postproduktion tätig.

1.2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Büro Vogel & Moritz GbR und dem Auftraggeber. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3) Will der Kunde den Geschäftsbedingungen der Büro Vogel & Moritz GbR widersprechen, so ist dies vor Erteilung des Auftrags schriftlich zu geschehen.

1.4) Mit der schriftlichen Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den AGB der Büro Vogel & Moritz GbR einverstanden.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen es sei denn diese werden schriftlich von der Büro Vogel & Moritz GbR anerkannt.

2) Vertragsschluss

Kostenvoranschläge, auch wenn diese als Angebote bezeichnet werden, sind freibleibend und unverbindlich.

3) Mitwirkung Dritter

Die Büro Vogel & Moritz GbR ist berechtigt für die Ausführung des Auftrags Subunternehmer und fachkundige Dritte hinzuzuziehen.

Die Büro Vogel & Moritz GbR ist berechtigt, alle projektrelevanten Unterlagen, Informationen und Materialien an die Mitglieder der Büro Vogel & Moritz GbR, Subunternehmer und beauftragte Dritte weiterzuleiten.

4) Stornierung

Erfolgt von Seiten des Kunden nach der Auftragserteilung eine Stornierung des Auftrags, so sind vom Kunden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Arbeitsstunden sowie sämtliche entstandene Unkosten zu begleichen. Dazu gehören auch Kosten, die von Subunternehmern und beteiligten Dritten auf Grund der Auftragsstornierung in Rechnung gestellt werden.

5) Preise und Zahlungsbedingungen

5.1) Alle Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise und gelten zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2) Sämtliche, durch die Büro Vogel & Moritz GbR verauslagte Kosten für Leistungen Dritter werden mit einem Verwaltungszuschlag in Höhe von 20% weiter berechnet.

5.3) Rechnungen der Büro Vogel & Moritz GbR sind spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen per Post gelten innerhalb von 3 Werktagen als zugegangen, Rechnungen per E-Mail gelten ab dem nächsten Werktag nach Versand als zugestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.4) Reisekosten und Übernachtungen werden extra berechnet.

6) Urheberrechte / Nutzungsrechte

6.1) Die Büro Vogel & Moritz GbR räumt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Endprodukt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher projektbezogener Rechnungen verbleiben alle Nutzungsrechte für das fertige Produkt bei der Büro Vogel & Moritz GbR.

6.2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf von der Büro Vogel & Moritz GbR erstellte Projektdateien, Arbeitsstände oder Designleistungen, solange nicht ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.3) Alle Rechte an nicht bearbeitetem Rohmaterial in Wort, Bild, und Ton, sofern sie von der Büro Vogel & Moritz GbR erstellt, gekauft oder anderweitig erworben wurden, verbleiben bei der Büro Vogel & Moritz GbR, es sei denn es wurde ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

6.4) Die Weitergabe der einfachen Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Büro Vogel & Moritz GbR.

6.5) Der Auftraggeber kann weitere Nutzungsrechte bzw. die uneingeschränkten Nutzungsrechte für die Verwendung in allen Medien erwerben. Dies muss zwischen den Vertragsparteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

7) Haftung

Werden durch Veröffentlichung des fertigen Produktes allgemeine Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder Kunsturheberrechte bzw. Eigentumsrechte oder die Privatsphäre verletzt so zeichnet sich dafür ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die Büro Vogel & Moritz GbR ist frei von jeglicher Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten.

8) Abnahmen

8.1) Das Abnahmeverfahren beginnt nach der Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch die Büro Vogel & Moritz GbR.

8.2) Das Konzept wird von der Büro Vogel & Moritz GbR in Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellt und vom Kunden verbindlich abgenommen.

8.3) Nach Ende der Produktion erfolgt eine Abnahme. Änderungswünsche des Auftraggebers werden protokolliert und von der Büro Vogel & Moritz GbR kostenfrei eingearbeitet, sofern diese in vorherigen Abnahmen nicht bereits ersichtlich waren oder sich konträr zum vereinbarten Konzept verhalten.

8.4) Für vom Auftraggeber verursachte Änderungen werden die der Büro Vogel & Moritz GbR entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.

8.5) Die Änderungen werden vom Auftraggeber ein weiteres Mal abgenommen. Alle weiteren Änderungswünsche gehen zu Lasten des Autraggebers.

8.6) Alle erfolgten Abnahmen sind in ihrer Form verbindlich.

8.7) Technische Mängel oder Beanstandungen müssen bis spätestens 14 Tage nach Abnahme des Produktes schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter Beanstandung ist die Büro Vogel & Moritz GbR nur verpflichtet, die technischen Mängel zu beseitigen.

9) Zuarbeit des Kunden

9.1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle benötigten Materialien und Informationen welche für die Umsetzung des Projektes notwendig sind, termingerecht zur Verfügung zu stellen.

9.2) Der Auftraggeber versichert, dass von ihm eingebrachte Inhalte und Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind.

9.3) Die Büro Vogel & Moritz GbR übernimmt keine Haftung für Schäden oder Qualitätsmängel, welche aus nicht erfolgter oder unpünktlicher Zuarbeit entstanden sind.

9.4) Als Zuarbeit gilt ausschließlich die schriftliche Form.

10) Referenznutzung

10.1) Die Büro Vogel & Moritz GbR ist berechtigt, den Firmennamen des Kunden sowie eine kurze Beschreibung des Projekts in Referenzlisten aufzuführen und diese online oder in Printmedien als Referenz zu veröffentlichen.

10.2) Die Büro Vogel & Moritz GbR darf das fertige Produkt zu Präsentationszwecken einsetzen.

10.3) Das fertige Produkt darf nach der Veröffentlichung durch den Auftraggeber von der Büro Vogel & Moritz GbR auf ihrer Webseite und in den vorhandenen und in Zukunft entstehenden Webportalen als Referenz präsentiert werden, sofern dem zuvor nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form vom Auftraggeber widersprochen wurde.

11) Salvatorische Klausel

11.1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

11.2) Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.